Häufig gestellte
Fragen zu Corona
Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen
Seit März 2020 erleben wir durch die COVID-19-Pandemie eine neue Reisenormalität. Auf dieser Seite haben wir alle Informationen zusammengestellt, die Sie rund um das Reisen während Corona benötigen. Sie stehen kurz vor Ihrem nächsten kleinen Urlaub mit uns und möchten wissen, was Sie alles beachten müssen und welche Bestimmungen vor Ort gelten? Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Sollten doch noch Fragen offen sein, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter oder per E-Mail
Zunächst sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass Reisen in Zeiten von Corona nicht mehr ganz so unkompliziert möglich ist wie vor der Pandemie. Aufgrund behördlicher Auflagen kann es auch kurzfristig zu Maßnahmen oder Änderungen der Inklusivleistungen kommen. Das Tragen einer FFP2 Maske, die Durchführung eines Corona-Tests oder eine begrenzte Teilnehmerzahl im Wellnessbereich sind keine Gründe für einen kostenfreien Rücktritt. Wir können Ihnen jedoch versichern, dass sowohl für unsere Partner als auch für uns Ihre Gesundheit oberste Priorität hat.
Wir empfehlen Ihnen vor der Buchung einer Reise Ihre persönlichen Versicherungen (speziell Reiserücktritt sowie Reisekrankenversicherung) zu überprüfen. Sollten Sie keinen entsprechenden Schutz haben, so können Sie über uns eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen.
Sofern eine Reise aufgrund eines Beherbergungsverbotes nicht durchgeführt werden kann, werden Sie selbstverständlich proaktiv von uns kontaktiert. Sie erhalten dazu eine Email von uns. Sollten Sie bei Buchung keine Email-Adresse angegeben haben, so erhalten Sie die Information per Post. Bitte beachten Sie, dass es dadurch zu Verzögerungen kommen kann.
Für die einzelnen Länder, Bundesländer und Hotels gelten i.d.R. unterschiedliche Corona-Vorschriften, die sich sehr kurzfristig ändern können. Bitte informieren Sie sich daher vor Reiseantritt über die aktuellen Regeln im gebuchten Hotel.
Solange wir Sie nicht proaktiv informiert haben, dass die Reise nicht durchgeführt werden kann, sind Sie verpflichtet alle vereinbarten Zahlungen fristgemäß zu leisten.
Wir empfehlen genügend medizinische bzw. FFP2-Masken einzupacken. Bitte beachten Sie, dass in manchen Hotels eine FFP2-Maskenpflicht gelten kann. Des Weiteren sollten Sie grundsätzlich Ihr Impfzertifikat (analog oder digital) bei sich führen.
Auf der folgenden Seite haben wir die aktuellen Einschränkungen pro Hotel für Sie zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass die Lage teilweise sehr dynamisch ist und sich die Bedingungen kurzfristig ändern können. Informieren Sie sich deshalb vor der Reise über die aktuellen Regeln im gebuchten Hotel bzw. Land oder Bundesland.
Die jeweiligen Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sind von Urlaubsziel zu Urlaubsziel unterschiedlich. Eine neue Plattform der Europäischen Union hilft Ihnen, sich über die Einschränkungen und Regeln zu informieren, die in Ihrem Urlaubsland gelten. Sie erhalten dort unter anderem Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen und Verhaltensregeln im öffentlichen Raum.
Für Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes die Regelungen vor Ort.
Wir orientieren uns bei allen Entscheidungen zu Reiseabsagen an den Empfehlungen des Auswärtigen Amtes. Sofern keine offizielle Reisewarnung oder ein Beherbergungsverbot vorliegen, gelten für Ihre Umbuchungs- oder Stornierungswünsche unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten Sie verunsichert sein, so kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind Ihnen gerne bei einer Lösungsfindung behilflich.
Wir erstatten unseren Kunden das Guthaben innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen. Wir gehen dabei chronologisch nach Abreisedatum vor. Für eine Erstattung benötigen wir die IBAN. Eine Rückerstattung auf eine Kreditkarte ist nicht möglich. Sofern Sie per Lastschrift gezahlt haben liegen uns Ihre Kontodaten vor und die Rückerstattung wird automatisch vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass die Prämie für die RRV nicht erstattungsfähig ist, da der Schutz durch die Versicherung schon ab Buchung greift, so dass diese Leistung bereits erbracht wurde. Bei einer Umbuchung wird der Versicherungsschutz auf den neuen Vorgang übertragen.